RS UVS Kärnten 2003/10/31 KUVS-736/4/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.2003
beobachten
merken
Rechtssatz

Haben Beamte die Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft auf dem Grundstück des Berufungswerbers ausgesprochen, da die Beamten im Rahmen der Ermittlungen wegen eines Verkehrsunfalles  eingeschritten sind und sie aufgrund der Beschädigung des auf den Beschuldigten zugelassenen Fahrzeuges nicht ausschließen konnten, das dabei Personen verletzt worden sind, kann, insbesondere im Hinblick auf § 19 iVm § 39 SPG, eine Rechtswidrigkeit des Einschreitens (?behördliche Willkür") nicht erblickt werden.

Schlagworte
Alkotest, Verkehrsunfall, Verletzung von Personen, Betreten eines Privatgrundstückes durch Straßenaufsichtsorgane, Privatgrundstück, Atemluftuntersuchung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten