RS UVS Wien 2003/11/05 05/K/42/6010/2003

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Rechtssatz

Übertretungen des § 103 Abs 2 KFG (bzw. § 1a Wiener Parkometergesetz etc.) aufgrund der Nichterteilung einer Lenkerauskunft können bei Zugrundelegung der Erwägungen des Verwaltungsgerichtshof zu Übertretungen des Parkometergesetzes wegen Nichtbezahlung der Parkometerabgabe (Vgl. VwGH 26.1.1996, 95/17/0111) keinesfalls als fortgesetztes Delikt qualifiziert werden, da es stets an dem zu fordernden zeitlichen Zusammenhang fehlt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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