RS UVS Kärnten 2004/02/19 KUVS-1988/9/2003

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Veröffentlicht am 19.02.2004
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Rechtssatz

Die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers, sich vor Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges von dessen vorschriftsgemäßem Zustand - soweit zumutbar - zu überzeugen, schließt auch die Verpflichtung ein, die Inbetriebnahme und das Lenken des Kraftfahrzeuges zu unterlassen, wenn das ?Sich-Überzeugen" zum Ergebnis führte, dass das Kraftfahrzeug den in Betracht kommenden Vorschriften nicht entspricht.

Schlagworte
Überladung, Überprüfung des Kraftfahrzeuges vor Inbetriebnahme, vorschriftsgemäßer Zustand von Kraftfahrzeugen, Lenker
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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