RS UVS Kärnten 2004/03/25 KUVS-1176-1177/6/2003

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Veröffentlicht am 25.03.2004
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Rechtssatz

Der Berufungswerber ist nicht zur Vorlage der Schaublätter verpflichtet, wenn er in dem in Art 15 Abs 7 VO (EWG) Nr 3821/85 normierten Zeitraum nicht mit einem Kraftfahrzeug gefahren ist. (Einstellung des Verfahrens)

Schlagworte
Schaublatt, Fahrtenschreiber, Lenkzeiten, Ruhezeiten, Lenkpausen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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