RS UVS Kärnten 2004/04/21 KUVS-312/4/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftuntersuchung setzt nicht voraus, dass sich der Aufgeforderte auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr befindet. Entscheidend ist, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war.

Die Vornahme einer Atemluftuntersuchung darf nicht mit der Begründung  verweigert werden, nach Beendigung des Lenkens Alkohol zu sich genommen zu haben.

Schlagworte
Atemluftuntersuchung, Alkohol, Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken eines Kfz, Nachtrunk, Alkotestaufforderung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten