RS UVS Oberösterreich 2004/04/22 VwSen-520561/4/Br/Gam

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Veröffentlicht am 22.04.2004
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Rechtssatz

Eine Auflage insbesondere hinsichtlich der Intervalle für die Beibringung von Laborbefunden muss dem Sachlichkeitsgebot bzw. Übermaßverbot standhalten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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