RS UVS Wien 2004/05/05 06/42/9144/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Entgegennahme von Leistungen im Rahmen der Erfüllung eines synallagmatischen Vertrages begründet kein Einlagengeschäft.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten