RS UVS Oberösterreich 2004/05/15 VwSen-520574/7/Br/Gam

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2004
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Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz

Mit Blick auf das Sachlichkeitsgebot ist eine Befristung nur im Falle einer objektivierbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes als sachgerecht zu erachten

Schlagworte
Sachlichkeitsgebot, Übermaßverbot, Befristung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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