RS UVS Oberösterreich 2004/06/21 VwSen-109727/7/Zo/Pe

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Der Lenker eines Kraftfahrzeuges muss die Abmessungen seines Fahrzeuges einschätzen können.

Schlagworte
Parkschaden, visuelle Wahrnehmbarkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten