RS UVS Kärnten 2004/06/25 KUVS-1364/8/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird dem Beschuldigten vorgeworfen, als Beförderungsunternehmer eine Transitfahrt durchgeführt zu haben ohne dafür Ökopunkte zu entrichten,  wird aber  im Beweisverfahren eine ?Bestellungsurkunde"  mit dem Inhalt vorgelegt, dass die dort namhaft gemachte Person unter anderem Angelegenheiten  für den Bereich Fuhrpark und Transit sowie unter Punkt 3. die Kontrolle, Belehrung und Beaufsichtigung aller Fahrer eigenverantwortlich zu erledigen hat (?eigenverantwortliche Rechtshandlungen") und erklärte diese Person ihre ausdrückliche Zustimmung zur Übertragung der eigenverantwortlichen Handlungsvollmacht samt Unterschrift, so liegen sämtliche Voraussetzungen gemäß § 9 VStG vor, somit ist die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit vom Beschuldigten auf Dritte übergegangen und das Verfahren einzustellen. (Einstellung der Verfahren)

Schlagworte
verantwortlicher Beauftragter; Bestellungsurkunde; Ökopunkte, Transit, Voraussetzungen für wirksame Bestellung, rechtswirksame Bestellung, Transport, Übergang der Verantwortlichkeit, Beauftragter, Handlungsvollmacht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten