RS UVS Wien 2004/06/29 03/P/34/3437/2003

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Veröffentlicht am 29.06.2004
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Rechtssatz

Berechtigte Zweifel an der ordnungemäßen Zustellung einer beim Postamt hinterlegten und unbehoben an die Behörde retournierten Lenkeranfrage beseitigen die Strafbarkeit der unterbliebenen Lenkerauskunft.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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