RS UVS Kärnten 2004/06/30 KUVS-1180/6/2004

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Rechtssatz

Die Anfertigung und Vorlage des Messprotokolls im Verfahren stellt keine Bedingung für die Richtigkeit einer Verkehrsgeschwindigkeitsmessung dar. Das Messprotokoll dient lediglich dem Zweck, die durchgeführten Kontrollen darzutun.

Schlagworte
Messprotokoll, Verkehrsgeschwindigkeitsmessung, Anvisierung eines Fahrzeuges, Messfehler
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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