RS UVS Steiermark 2004/07/07 30.19-22/2003

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Veröffentlicht am 07.07.2004
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Rechtssatz

Der Betreiber eines sicherheitstechnischen Zentrums wird nach § 84 Abs 4 ASchG nicht verpflichtet, den Organen des Arbeitsinspektorates auf Verlangen Auskünfte über die geleistete Einsatzzeiten der beschäftigten Präventivfachkräfte zu erteilen. Vielmehr ist er nach Z 3 dieser Bestimmung zu Auskünften über die "Präventionszeit", die vom Zentrum in den betreuten Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen geleistet wird, verpflichtet. Dass Einsatzzeiten und Präventionszeiten unterschiedliche Tatbestände sind, ergibt sich schon daraus, dass Einsatzzeiten im Interesse der Arbeitnehmer ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten dürfen, während Präventionszeiten nach § 82a ASchG im Interesse der vom Zentrum betreuten Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen eine bestimmte Mindestzeit aufweisen müssen. § 84 Abs 1 ASchG sieht ebenfalls keine Auskunftspflicht des Betreibers über geleistete Einsatzzeiten vor, sondern verpflichtet die Präventivfachkräfte, Aufzeichnungen über die geleistete Einsatzzeit zu führen. Der Vorhalt, als Betreiber des Zentrums über die geleistete Einsatzzeit den Organen des Arbeitsinspektorates auf Verlangen keine Auskunft erteilt zu haben, konnte auch nicht unter die Bestimmung des § 8 Abs 1 ArbIG subsumiert werden, weil diese Verpflichtung die Arbeitgeber betrifft und über die Auskunftspflicht des Betreibers eines sicherheitstechnischen Zentrums nach § 84 Abs 4 ASchG hinausgeht. Dem Betreiber kann auch nicht zur Last gelegt werden, er habe nicht dafür gesorgt, dass seine Präventivfachkräfte die gemäß § 84 Abs 1 ASchG erforderlichen Aufzeichnungen den Organen des Arbeitsinspektorates vorlegen, da die betreffende Strafbestimmung des § 130 Abs 1 Z 27 ASchG ausschließlich solche Arbeitgeber von Präventivfachkräften für sorgfaltspflichtig erklärt, die kein sicherheitstechnisches Zentrum in Anspruch nahmen.

Schlagworte
Sicherheitstechnisches Zentrum Präventionszentrum Betreiber Einsatzzeit Auskunftspflicht Sorgfaltspflicht Strafbarkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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