Selbst wenn ein Lkw nur deswegen § 8 Abs 4 StVO1960 verletzend auf dem Gehsteig abgestellt wird, weil Ladezonen verbotswidrig verstellt sind, liegt in einer Einengung des Gehsteigs auf 0,5 m, wodurch Passanten mit Kinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen müssen, kein geringer Unrechtsgehalt.