RS UVS Kärnten 2004/08/25 KUVS-1176/4/2004

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Veröffentlicht am 25.08.2004
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Rechtssatz

Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat beim Berufungswerber aufgrund des Sachverständigenbeweises festgestellt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit nicht geeignet ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechtfertigt.

Schlagworte
Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Beweis, Sachverständigenbeweis, Alkoholabhängigkeit, unbefristeter Führerscheinentzug, gesundheitliche Nichteignung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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