RS UVS Wien 2004/08/25 03/P/34/7848/2002

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Veröffentlicht am 25.08.2004
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Rechtssatz

Ein von den Reifen eines Lkw stammender Stein wird von diesem solange nicht als ?Ladung" befördert, als sein ?Mitführen" nicht etwa

aufgrund von Art und Dauer einem ?Befördern" im Sinne des § 61 StVO 1960 gleichzuhalten wäre.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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