RS UVS Kärnten 2004/09/22 KUVS-411/5/2004

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Veröffentlicht am 22.09.2004
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Rechtssatz

Von einem geringfügigen Verschulden iS des § 21 VStG kann nicht ausgegangen werden, wenn der Beschuldigte deshalb keine gültige Autobahnvignette an seinem Fahrzeug angebracht hatte, weil ihm keine ausreichenden Geldmittel zur Verfügung standen.

Schlagworte
geringfügiges Verschulden, ungültige Autobahnvignette, unzureichende Geldmittel, Mautpflicht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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