RS UVS Wien 2004/10/20 03/P/34/3251/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
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Rechtssatz

Ein Messgerät, dessen Anzeigeverhalten eine - wenngleich innerhalb der Verkehrsfehlergrenze gelegene, jedoch ausschließlich zu Lasten der Probanden gehende - ?Einseitigkeit" erkennen ließe, wäre im Sinne des § 48 Abs 1 lit e MEG als erkennbar unrichtig geworden und daher als ungeeicht anzusehen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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