RS UVS Kärnten 2004/10/28 KUVS-403/4/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2004
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Rechtssatz

Der Beschuldigte hat als Lenker eines Pkw einem herannahenden Einsatzfahrzeug nicht Platz gemacht und dadurch gegen die Bestimmung des § 26 Abs 5 StVO verstoßen, wenn er auf einer Kreuzung am Linksabbiegestreifen stehen geblieben ist, ohne dem von ihm wahrgenommenen Einsatzfahrzeug nach vorne oder nach rechts Platz zu machen.

Schlagworte
Einsatzfahrzeug Platz machen, Platz einräumen; Behinderung des Einsatzfahrzeuges
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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