RS UVS Wien 2004/11/02 03/P/23/6732/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.2004
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Rechtssatz

Wird bei vier aufeinander folgenden Messungen bei deutlich unterschiedlicher

Blaszeit jeweils ein identes - im vorliegenden Fall zu geringes - Blasvolumen

erzielt (0,4 l), dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise eine Gerätedefekt (hier verwendetes Alkomat-Meßgerät der Firma Dräger, 7110 A)

vorgelegen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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