RS UVS Kärnten 2004/11/02 KUVS-436/8/2004

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Veröffentlicht am 02.11.2004
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Rechtssatz

Ist der Berufungswerber rechtskräftig wegen Überschreitung der auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 71 km/h verurteilt, so ist der Entzug des Führerscheines für zwei Wochen aufgrund der Rechtslage geboten.

Schlagworte
Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Lenkberechtigungsentzugsdauer, Geschwindigkeitsüberschreitung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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