RS UVS Kärnten 2004/11/03 KUVS-1742/4/2004

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Veröffentlicht am 03.11.2004
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Rechtssatz

Allein mit dem Hinweis auf einen getätigten Nachtrunk darf die Durchführung eines Alkotestes in schuldbefreiender Weise nicht verweigert werden.

Schlagworte
Alktotest, Alkotestverweigerung, Nachtrunk
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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