RS UVS Niederösterreich 2004/11/23 Senat-GF-04-2037

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Rechtssatz

Finanzielle Vorteile bilden mitunter den Anreiz für die bewilligungslose Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, dies ist bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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