RS UVS Oberösterreich 2004/12/23 VwSen-160032/12/Br/Gam

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Veröffentlicht am 23.12.2004
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Rechtssatz

Diversionelle Erledigung eines gerichtlichen Strafverfahrens erzeugt keine Bindung im Verwaltungsstrafverfahren. Beweiswürdigung im Sinne objektiver Anhaltspunkte für ein Unfallereignis.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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