RS UVS Kärnten 2005/01/12 KUVS-2511/2/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Kann der Rechtsmittelwerber jederzeit mit Tafeln, welche er

bei einem Lebensmittelgeschäft am Hauptplatz der Stadt V, an

seinem Fahrrad und an sich selbst anbrachte und  welche unter

anderem folgenden Inhalt aufwiesen: ?Ich habe nämlich kurz

vorm 11. September 2001 versucht den Papst ......

Stellvertreter des Satans zu verklagen.....Mit der Polizei

über Religion zu reden, bringt meist den eigenen Tod.......Die

Polizeibestien wissen, dass ohne meine Hilfe und Schriften fast kein Österreicher der ewigen Hölle entrinnen kann....", eine das vorliegende Verfahren auslösende Störung abermals durchführen, dh wiederholen, hat die belangte Behörde mit Recht die sichergestellten Tafeln nicht ausgefolgt.

Schlagworte
Wiederausfolgung sichergestellter Sachen, Störungen in der Öffentlichkeit, Plakate, Plakate stören die Öffentlichkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten