RS UVS Kärnten 2005/01/24 KUVS-1151-1153/4/2004

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Veröffentlicht am 24.01.2005
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Rechtssatz

Die Überprüfungspflicht hinsichtlich des Vorhandenseins einer gültigen  Begutachtungsplakette trifft allein den Lenker eines Kraftfahrzeuges und enthebt ihn auch eine Kontrolle durch den Fahrzeughalter nicht von dieser Pflicht.

Schlagworte
Begutachtungsplakette, gültige Begutachtungsplakette, Pflichten des Fahrzeuglenkers, Fahrzeuglenkerpflichten von Inbetriebnahme eines Kfz
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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