RS UVS Oberösterreich 2006/01/31 VwSen-521184/17/Br/Se

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Rechtssatz

Eine Beobachtungsfahrt ist bei einem älteren Menschen der Leistungsbeurteilung im Wege der VPU vorzuziehen. Wesentlich ist ein Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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