RS UVS Steiermark 2006/02/21 43.14-1/2005

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Veröffentlicht am 21.02.2006
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Rechtssatz

Eine nachträgliche Auflage nach § 79 GewO ändert eine genehmigte Betriebsanlage dann in ihrem Wesen, wenn sie in die Substanz des verliehenen Rechtes - in die Summe der im Rahmen der Gewerbeberechtigung zu verrichtenden Tätigkeiten - eingreift (vgl VwGH 7.7.10964, SLg Nr 6.400/A). Ergänzung: Diese Feststellung konkretisierte der VwGH mit Erkenntnis vom 26.6.2002, 2002/04/0037 dahingehend, dass eine Reduzierung der Lautstärke der Diskothekenmusik im Sinne des vorzitierten Erkenntnisses in das "Was der Gewerbeausübung" einzugreifen vermag. Mit anderen Worten:

In das Erscheinungsbild einer Diskothek kann durch das Ausmaß der Begrenzung der Musiklautstärke derart eingegriffen werden, dass die Diskothek überhaupt nicht mehr als solche oder nur in einer Form betrieben werden kann, dass sie nur mehr bestimmte bzw andere Zielgruppen anzusprechen vermag (Ende der Ergänzung). In solchen Fällen hat die Behörde dem Inhaber der Anlage gemäß § 79 Abs 4 GewO ein Sanierungskonzept aufzutragen und keine Auflagen vorzuschreiben. In einem Gastgewerbebetrieb wurde die genehmigte Musiklautstärke mit nachträglich vorgeschriebenen Auflagen von 84 dB auf 60 dB um mehr als die Hälfte reduziert. Diese Auflagen waren im dargestellten Sinne rechtswidrig, da mit ihnen eine Änderung der gastgewerblichen Betriebanlage von einem Pub mit lauter Musik in einen Kaffeehausbetrieb mit Hintergrundmusik verbunden wäre (ÖNORM S 5012, Tabelle 4). Gleiches würde für die vom Sachverständigen im Berufungsverfahren vorgeschlagene Herabsetzung der Lautstärke von 84 dB auf 70 dB gelten (weil sie nach der ÖNORM S 5012 noch immer eine Änderung von einem Pub mit lauter Musik in ein Gasthaus mit leiser Musik mit sich brächte). Der Auflagenbescheid war somit nach § 66 Abs 4 AVG aufzuheben.

Schlagworte
Betriebsanlage Auflagen Änderung Wesen Sanierungskonzept Musiklärm wesensverändernd Reduzierung Aufhebung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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