RS UVS Vorarlberg 2006/04/24 1-030/06

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Veröffentlicht am 24.04.2006
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Rechtssatz

Auch eine Diversion nach § 90c Abs 5 StPO gilt als Verurteilung des Beschuldigten (siehe Thienel ? Hauenschild: ?Verfassungsrechtliches `ne bis in idem` und seine Auswirkung auf das Verhältnis von Justiz- und Verwaltungsstrafverfahren", Teil II, JBl 2004, 153 ff).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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