RS UVS Oberösterreich 2006/08/28 VwSen-521382/2/Br/Ps

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Veröffentlicht am 28.08.2006
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Überzogene Prognose einer Verkehrsunzuverlässigkeit nach Verurteilung wegen Verletzung der sexuellen Integrität.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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