RS UVS Burgenland 2006/10/13 166/02/06044

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Veröffentlicht am 13.10.2006
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Rechtssatz

Der § 41 Abs 2 FPG ermächtigt Sicherheitsorgane, Personen, die (wie hier bereits) eingereist sind, ?bei Landgrenzübergangsstellen anlässlich der Grenzkontrolle? an der Weiterreise zu hindern (Zurückweisung). Diese Vorschrift deckt eine Zurückweisung von Personen, die außerhalb (nach) der Grenzkontrolle bei einem Landgrenzübergang aufgegriffen wurden, nicht.

Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde, Zurückweisung bei der Einreise
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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