RS UVS Oberösterreich 2006/10/16 VwSen-161704/2/Br/Ps

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Veröffentlicht am 16.10.2006
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Rechtssatz

Ein Schleudern in die Gegenfahrbahn ist nicht als Verstoß nach § 7 StVO subsumierbar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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