RS UVS Oberösterreich 2006/12/07 VwSen-521449/6/Br/Ps

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Veröffentlicht am 07.12.2006
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Auflage trotz derzeit bereits bestehender gesundheitlicher Eignung, gestützt auf eine ärztliche Empfehlung wegen der noch bestehenden Konsumrückfallneigung (Cannabis), entspricht dem Sachlichkeitsgebot.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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