RS UVS Vorarlberg 2006/12/20 301-023/06

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Veröffentlicht am 20.12.2006
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Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Grundverkehrsgesetznovelle Vlbg LGBl Nr 21/2000 nicht der Stillstandsklausel gemäß Artikel 57 Abs 1 EGV widerspricht (hier: Beschränkung des Kapitalverkehrs gegenüber der Schweiz).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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