RS UVS Steiermark 2007/03/09 30.18-24/2007

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Veröffentlicht am 09.03.2007
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Rechtssatz

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen in Sanierungsgebieten nach § 14 Abs 6 IG-L sind durch Straßenverkehrszeichen nach § 52 StVO mit einem darunter befindlichen Hinweiszeichen nach § 14 Abs 6 IG-L kundzumachen, da dies möglich ist. Eine Kundmachung nach § 44 Abs 3 StVO reicht daher nicht aus. (Nähere Ausführungen im Volltext).

Schlagworte
Sanierungsgebiet Geschwindigkeitsbeschränkung Kundmachung Autobahnen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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