RS UVS Vorarlberg 2007/03/16 301-002/07

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Veröffentlicht am 16.03.2007
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Rechtssatz

Bei einem jährlichen landwirtschaftlichen Einkommen von ca 2.000 Euro kann nicht davon gesprochen werden, es liege ein gewinnbringender landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Grundverkehrsgesetzes vor, da dieser Betag objektiv nicht ernst haft zum Lebensunterhalt beitragen kann.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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