RS UVS Oberösterreich 2007/04/23 VwSen-340052/18/Br/Ps

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2007
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine nicht nachweisliche Postaufgabe eines Rechtsmittels indiziert bei dessen Verlust nicht a priori ein einer positiven Erledigung einer Wiedereinsetzung entgegenstehendes Faktum. Da die fristgerechte Postaufgabe glaubhaft gemacht wurde, war der abweisende Antrag behoben und die Sache vom UVS meritorisch entschieden worden. Im Zweifel sollte eine die Sache inhaltlich erledigende Entscheidung einer bloßen Formalerledigung vorgezogen werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten