RS UVS Niederösterreich 2008/01/10 Senat-MI-07-2081

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Veröffentlicht am 10.01.2008
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Rechtssatz

Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sofort wirksam und von der Eintragung im Firmenbuch unabhängig, weshalb trotz anders lautendem Registerstand die Geschäftsführereigenschaft fehlen kann.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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