RS UVS Niederösterreich 2008/01/15 Senat-KR-06-3067

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Veröffentlicht am 15.01.2008
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Rechtssatz

Die Frage der fehlenden Diskretions- und Dispositionsfähigkeit im Tatzeitpunkt als Folge der Alkoholabhängigkeit ist eine Rechtsfrage, die die Behörde mit Hilfe eines ärztlichen Sachverständigen zu lösen hat.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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