RS UVS Tirol 2008/01/30 2008/22/0329-1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2008
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Rechtssatz

Dem Projektanten kommt sowohl im Verfahren nach § 77 als auch nach § 81 GewO keine Parteistellung zu.

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Dem, Projektanten, kommt, sowohl, im, Verfahren, nach, § 77, als, auch, nach, § 81 GewO, keine, Parteistellung, zu
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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