RS UVS Oberösterreich 2008/02/04 VwSen-162819/10/Br/Ps

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Veröffentlicht am 04.02.2008
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Rechtssatz

Das Sitzen am Lenkersitz an einem technisch unlenkbaren Fahrzeug ? es wurde maximal 150 m gezogen ? ist nicht als Lenken iSd § 5 StVO zu qualifizieren. Eine Inbetriebnahme lag jedenfalls nicht vor.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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