RS UVS Steiermark 2008/04/16 43.10-1/2008

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Veröffentlicht am 16.04.2008
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Rechtssatz

Das Steiermärkische Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen hat mit seinem Freihaltungsgebot entlang angrenzender landwirtschaftlicher Betriebsflächen jene Pflanzen im Auge, deren Anpflanzung bewilligt werden soll. So ist bei Aufforstungen und Anlagen von Christbaumkulturen nach § 6 Abs 3 mindestens ein 4 m breiter Streifen von Forstpflanzen oder Christbaumpflanzen freizuhalten, während das Freihaltungsgebot bei einer Aufforstung nach § 7 Abs 3 nur Forstpflanzen betrifft. Daher erfassen diese Bestimmungen keine bestehenden Gewächse, die nicht zur geplanten Aufforstung gehören. In diesem Sinne war in der bescheidmäßigen Bewilligung einer beantragten Aufforstung zu Recht eine Vorschreibung unterblieben, wonach die Fläche im aufforstungsfreien Bereich auch von sonstigen Gewächsen regelmäßig "auszusäubern" sei. Gehen im natürlichen Anflug andere Gewächse auf, ist die Abstandseinhaltung zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebsfläche der Nachbarn nach den Voraussetzungen des § 3 von Amts wegen oder auch auf Antrag mit Bescheid durchzusetzen; die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes wird gemäß § 5 aufgetragen. Die von den Berufungswerbern (und Eigentümern der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebsfläche) gewünschte "Säuberung" des aufforstungsfreien Bereiches konnte daher nicht auf das Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen gestützt werden. Diese Einwendung hätte lediglich Gegenstand einer zivilrechtlichen Vereinbarung mit den Nachbarn sein können, weshalb die Berufungswerber (mangels Geltendmachung öffentlicher Nachbarrechte) gemäß § 41 Abs 1 und 2 AVG ihre Parteistellung durch Präklusion verloren hatten. Ihre Berufung gegen die Genehmigung der Aufforstung war somit als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte
Abstände landwirtschaftliche Betriebsfläche Aufforstung Sache Parteistellung Freihaltung zivilrechtliche Vereinbarung
Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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