Gutachten über die Frage des Zugehörs bei Sachen, die nicht dem Eigentümer der Liegnschaft - abgesehen von dem Falle des § 297 a ABGB gehören ( mit zahlreichen Literatur - u. Judikaturzitaten ).
Beisatz: Eine vom Mieter an Stelle der alten Tür auf seine Rechnung angeschaffte neue Wohnungstür wird nicht Zubehör des Hauses. (T1); Veröff: SZ 37/165
6 Ob 886/82
Entscheidungstext OGH 01.09.1983 6 Ob 886/82
Beisatz: Vom Mieter oder Pächter Eingebrachtes wird aber nicht Liegenschaftszubehör. (T2); Veröff: MietSlg 35008