RS OGH 1952/2/19 2U325/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1952
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Norm

BinnSchiffG §4
SchFG §4
JN §1 CVIII
JN §41
ZPO §240 Abs2 CIIa

Rechtssatz

Die funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts als Schiffahrtsgericht ist als ausschließliche von Amts wegen zu beachten.

RS U Hanseatisches OLG Bremen (D) 1952/02/19 2 U 325/51

Veröff: ZZP 1952 H6,492

Anmerkung

Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0104604 zitiert werden.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0104604;RS0104694

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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