RS OGH 1976/10/07 7Ob668/76; 6Ob518/88

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Veröffentlicht am 07.10.1976
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Rechtssatz

Ein aus einem entgeltlichen und unentgeltlichen vermischter Vertrag kann nicht wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes angefochten werden.

Entscheidungstexte
  • 7 Ob 668/76
    Entscheidungstext OGH 07.10.1976 7 Ob 668/76
  • 6 Ob 518/88
    Entscheidungstext OGH 14.04.1988 6 Ob 518/88
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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