Norm
ABGB §364cRechtssatz
Die Einleitung des Verfahrens nach § 4 LiegTeilG trotz eines Verbots nach § 364 c ABGB verstößt gegen eine ausdrückliche Vorschrift des materiellen Rechts" der außerordentliche Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ist daher berechtigt.Die Einleitung des Verfahrens nach Paragraph 4, LiegTeilG trotz eines Verbots nach Paragraph 364, c ABGB verstößt gegen eine ausdrückliche Vorschrift des materiellen Rechts" der außerordentliche Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ist daher berechtigt.
Anmerkung
Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0087308 zitiert werden.Entscheidungstexte
Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011