RS OGH 1976/11/2 5Ob22/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.1976
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Rechtssatz

Die Einleitung des Verfahrens nach § 4 LiegTeilG trotz eines Verbots nach § 364 c ABGB verstößt gegen eine ausdrückliche Vorschrift des materiellen Rechts" der außerordentliche Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ist daher berechtigt.Die Einleitung des Verfahrens nach Paragraph 4, LiegTeilG trotz eines Verbots nach Paragraph 364, c ABGB verstößt gegen eine ausdrückliche Vorschrift des materiellen Rechts" der außerordentliche Revisionsrekurs wegen offenbarer Gesetzwidrigkeit ist daher berechtigt.

Anmerkung

Bem: Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen in ein einziges Rechtssatzdokument. Der Rechtssatz sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0087308 zitiert werden.

Entscheidungstexte

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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