RS AUSL EKMR 1979/07/06 EKM623/79; EKM297/82 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 06.07.1979
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Rechtssatz

EKMR 6.7.1979, Beschw Nr 8269/78

Zulassung einer Beschwerde vor der EKMR mit der ein Beschluß nach § 42 StGB bekämpft wird, wogegen der Beschwerdeführer behauptet überhaupt unschuldig zu sein.

Veröff: EuGRZ 1979,623

Vgl auch; Veröff: EuGRZ 1982,297

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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