RS OGH 1979/11/13 Prä2/79

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Veröffentlicht am 13.11.1979
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Rechtssatz

Ab 1. Juni 1979 gibt es bei den Gerichtshöfen erster Instanz keine Senatsvorsitzende mehr. Sie sind Richter der Gerichtshöfe erster Instanz und von deren Personalsenaten zu beschreiben.

Entscheidungstexte
  • Prä 2/79
    Entscheidungstext OGH 13.11.1979 Prä 2/79
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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