RS OGH 1994/3/14 1R56/94

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Veröffentlicht am 14.03.1994
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Norm

UStG §1
ABGB §921

Rechtssatz

Ob eine Schadenersatzleistung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt davon ab, ob ein Leistungsaustausch zwischen Schädiger und Geschädigten vorliegt. Ein solcher Leistungsaustausch und damit unechter Schadenersatz ist bei vorzeitiger Auflösung eines Leasingvertrages und Geltendmachung des Erfüllungsinteresses aus dem aufgelösten Vertrag gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1994:RI0000012

Dokumentnummer

JJR_19940314_OLG0819_00100R00056_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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