Norm
ABGB §364Rechtssatz
Auch soweit durch Maßnahmen auf anderen Grundstücken Einwirkungen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bewirkt werden, etwa durch die Errichtung einer großen Wohnhausanlage, handelt es sich dabei grundsätzlich nicht um Emissionen dieser Grundstücke im Sinne der §§ 364 ff ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000233Dokumentnummer
JJR_19950926_OLG0009_01100R00122_9500000_001