RS OGH 1995/9/26 11R122/95

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Veröffentlicht am 26.09.1995
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Norm

ABGB §364

Rechtssatz

Auch soweit durch Maßnahmen auf anderen Grundstücken Einwirkungen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bewirkt werden, etwa durch die Errichtung einer großen Wohnhausanlage, handelt es sich dabei grundsätzlich nicht um Emissionen dieser Grundstücke im Sinne der §§ 364 ff ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000233

Dokumentnummer

JJR_19950926_OLG0009_01100R00122_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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